Falls ein Paar sich dazu entscheidet, sich scheiden zu lassen, gibt es für beide Parteien Rechte und Ansprüche. Frau und Mann sind gleichgestellt. Zu den allgemeinen Rechten gehört beispielsweise der Versorgungsausgleich oder bei Kindern die Unterhaltsansprüche. Zudem gibt es den Anspruch auf Zugewinnausgleich, dies ist abhängig vom Güterstand der Ehepartner. Für genauere Aufklärung über die Rechte und Ansprüche bei einer Scheidung, lassen sie sich unbedingt anwaltlich beraten.
Häufig entstehen diese Ansprüche im Rahmen der Trennung. Der Zugewinnausgleich kann in Anspruch genommen werden, wenn die Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft leben. Auch Unterhalt der Kinder, wenn vorhanden, ist einer der strittigen Ansprüche bei einer Scheidung. Außerdem besteht das Recht, die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften auszugleichen. Diese Ansprüche, insofern sie ausgleichsfähig sind, werden unter den ehemaligen Ehepartnern hälftig aufgeteilt. War die Ehezeit länger als drei Jahre, wird der Versorgungsausgleich automatisch mit in das Scheidungsverfahren aufgenommen. Lag die Zeit der Ehe unter drei Jahren, kann man diesen beantragen, muss es aber nicht.
Lebt eines der Kinder bei einem der Ehepartner, hat dieser ein Recht auf Unterhaltleistungen. Zusätzlich gibt es noch das Sorge-und Umgangsrecht. Außerdem gilt, dass der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen zumeist ein Recht auf Trennungsunterhaltszahlungen hat. Dieses Recht kann zum Beispiel dann gefordert werden, wenn der Partner mit dem geringeren Einkommen ohne diese Zahlungen auf Sozialleistungen angewiesen wäre. Die Unterhaltsleistung wird individuell festgelegt.
Der Vermögensausgleich gehört auch zu den Ansprüchen des Ehepaares. Dazu gehört unter anderem der oben genannte Zugewinnausgleich, die Teilung des Hausrates oder Ähnlichem sowie die Aufteilung oder Zuweisung der gemeinsamen Immobilie, was nach den Eigentumsverhältnissen geregelt wird.
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