Mietrecht für unverheiratete Paare – 5 Stolperfallen, die Sie kennen sollten

Ein Gastbeitrag des Berliner Anwaltes Robert Weber

Immer mehr Paare entscheiden sich dafür, zusammenzuleben, ohne zu heiraten. Was romantisch und unkompliziert beginnt, kann im rechtlichen Alltag schnell zu Problemen führen – insbesondere, wenn es um das Mietverhältnis geht. Als Anwalt erlebt man regelmäßig, dass sich unverheiratete Paare in schwierigen Situationen wiederfinden, weil wichtige mietrechtliche Fragen vorher nicht geklärt wurden. Hier sind fünf typische Problemfelder, auf die Sie achten sollten:

1. Wer steht im Mietvertrag – und was bedeutet das? 

Der erste und vielleicht wichtigste Punkt ist die vertragliche Gestaltung. Wenn nur ein Partner den Mietvertrag unterschreibt, hat nur dieser auch Rechte gegenüber dem Vermieter – der andere wohnt lediglich „mit“. Im Falle einer Trennung kann der Vermieter daher verlangen, dass der nicht eingetragene Partner auszieht. Anders ist es, wenn beide Partner als Mieter im Vertrag stehen: Dann sind beide voll verantwortlich – auch finanziell. Wer geht, wer bleibt – das lässt sich dann nicht einfach regeln. Ohne Absprache mit dem Vermieter und dem jeweiligen Ex kann keiner aus dem Vertrag entlassen werden.

2. Trennung – und wer bleibt in der Wohnung? 

Eine Trennung bringt oft emotionale Belastung mit sich. Leider kommen dann auch rechtliche Streitigkeiten hinzu. Bei gemeinsamer Mieterschaft kann die Wohnung nur gemeinsam gekündigt werden. Bleibt einer allein in der Wohnung, haftet der andere trotzdem weiter – selbst wenn er längst ausgezogen ist. Es ist also unbedingt ratsam, frühzeitig eine klare Vereinbarung zu treffen oder das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.

3. Einzug des Partners – nicht ohne Vermieter? 

Wenn nur ein Partner Mieter ist und der andere mit einzieht, sollte man nicht einfach „Fakten schaffen“. Der Vermieter muss grundsätzlich gefragt werden, ob der Lebensgefährte mit in die Wohnung einziehen darf. Wird dies unterlassen, kann das ein Kündigungsgrund sein. In den meisten Fällen wird der Vermieter nichts dagegen haben – aber die Zustimmung sollte eingeholt und bestenfalls schriftlich dokumentiert werden.

4. Was passiert mit der Kaution bei einer Trennung?

Ein häufiger Streitpunkt nach dem Auszug eines Partners ist die Kaution. Wer hat sie gezahlt? Wer bekommt sie zurück? Wenn beide Mieter sind, wird die Kaution auch nur gemeinsam zurückgezahlt – unabhängig davon, wer sie ursprünglich aufgebracht hat. Im Zweifel muss der zahlende Partner zivilrechtlich gegen den anderen vorgehen. Auch hier gilt: Je klarer die Regelung vorab, desto weniger Streit im Nachhinein.

5. Wem gehört was? Haushaltsgegenstände bei Trennung

Ohne Trauschein gibt es kein gesetzliches Schema zur Hausratsverteilung. Wer was mitgebracht oder gekauft hat, ist entscheidend – nicht, wer es genutzt hat. Ohne klare Eigentumsnachweise ist ein Streit oft vorprogrammiert. Gerade bei gemeinsam angeschafften Möbeln oder Technikgeräten kann es sinnvoll sein, Quittungen aufzubewahren oder eine schriftliche Vereinbarung zu treffen.

Fazit: Besser vorbeugen als streiten 

Das Mietrecht behandelt unverheiratete Paare im Grunde wie zwei beliebige Mitbewohner – mit allen Konsequenzen. Wer zusammenzieht, sollte daher nicht nur romantisch, sondern auch realistisch denken. Ein offenes Gespräch, eine saubere vertragliche Regelung und im besten Fall anwaltliche Beratung können viel Ärger ersparen. Wenn Sie Unterstützung bei der Gestaltung eines Mietverhältnisses oder bei einer Trennung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Holen Sie sich rechtzeitig rechtlichen Rat 

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder einer bevorstehenden Trennung haben, lassen Sie uns gemeinsam eine rechtssichere Lösung finden. Kontaktieren Sie mich, ich berate bundesweit.

Robert Weber

Rechtsanwalt