Ob aus Geldnöten oder Komfort-Gründen: viele ehemalige Ehepartner die sich scheiden lassen wollen, stellen sich die Frage, ob es möglich ist, dass nur ein Anwalt beide Seiten vor Gericht vertritt. Scheidungsprozesse verfügen grundsätzlich über eine Anwaltspflicht für den Antragsteller. Bei einer einvernehmlichen Scheidung, also wenn beide Seiten die Scheidung wollen, benötigt man vor Gericht tatsächlich nur einen Rechtsanwalt für denjenigen, der die Scheidung einreicht. Jedoch ist es nicht möglich, dass beide Ehepartner durch denselben Anwalt vertreten werden.
Als Interessensvertreter darf der Rechtsanwalt nur einen der sich Scheidenden vertreten. Er darf nur die Interessen und Forderungen des einen Partners vertreten. Tut er dies jedoch für die andere Partei oder verlangt Auskünfte und Informationen von dem anderen Ehegatten, dann begeht er „Parteiverrat“. Damit würde der Rechtsanwalt eine Straftat begehen.
Bei einvernehmlichen Scheidungen gibt es eine kleine „Ausnahme“, denn dabei benötigt der Antragsgegner keinen Anwalt als Interessensvertreter (da das Interesse von beiden Seiten die einvernehmliche Scheidung ist). Grund dafür ist meistens, die Scheidung so günstig und unkompliziert wie möglich zu halten. Entsteht zwischen den beiden Parteien jedoch ein Streit oder Uneinigkeiten, darf der zuständige Rechtsanwalt nur die Interessen seines eigenen Mandanten vertreten und die Gegenseite muss gegebenfalls ebenso einen eigenen Interessensvertreter engagieren.
Selbst bei einer einvernehmlichen Scheidung können Probleme, Uneinigkeiten oder Konflikte auftreten. In diesem Fall wäre es empfehlenswert, im Vorfeld ein Beratungsgespräch bei einem zusätzlichen Rechtsanwalt zu vereinbaren, um abzuwägen, ob ein zweiter Anwalt sinnvoll ist.
Gibt es keine Streitpunkte, dann reicht ein Rechtsanwalt für einen der beiden Ehegatten, da die Interessen der ehemaligen Partner dieselben sind. Obwohl man sich einen Anwalt nicht teilen kann, so kann man sich jedoch die Kosten des Anwalts teilen. Dies macht den Scheidungsprozess deutlich günstiger.
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